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Die Situation im Schweizer Tourismus hat sich aufgrund der Währungskrise in den letzten Monaten laufend verschlechtert. Insbesondere der Ferientourismus leidet unter der Frankenstärke. Der Schweizer Tourismus soll mit gezielten Massnahmen unterstützt werden. Einerseits mit einer Erhö-hung der Mittel für das touristische Landesmarketing (Schweiz Tourismus). Andererseits soll si-chergestellt werden, dass trotz der wirtschaftlichen Situation die notwendigen Investitionen in die Beherbergungsinfrastrukturen (SGH) und in die Innovationskraft (Innotour) getätigt werden können.
Die SGH ist eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft. Sie gewährt nachrangige Darlehen an Be-herbergungsbetriebe in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten und bietet Beherbergungsbe-trieben, Tourismusunternehmen, Banken, der öffentlichen Hand sowie weiteren Institutionen in der ganzen Schweiz Beratungsdienste an.
Die SGH verfügt zurzeit über ein Bundesdarlehen in der Höhe von CHF 136 Mio. Hiermit kann die SGH ihren Förderauftrag unter normalen Umständen erfolgreich wahrnehmen. Für ausserordentli-che Situationen reicht dies aber nicht. Mit dem zusätzlichen Darlehen von CHF 100 Mio. wird die SGH in die Lage versetzt, bei ausgeweiteter Kreditnachfrage oder ausserordentlich beschränktem Kreditangebot rasch und umfassend reagieren zu können. So wird der SGH genügend Spielraum gegeben, um die notwendigen Investitionen zur Erneuerung und Anpassung des Beherbergungs-angebotes in den Fremdenverkehrsgebieten mitzufinanzieren.
Die SGH wird dem SECO konkrete Massnahmen vorschlagen um diese Mittel der Branche, mit dem Ziel deren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu verbessern, zur Verfügung zu stellen. Es geht einerseits darum, verstärkt mit Schwerpunktaktionen in der Finanzierung sowie in der Be-ratung, den gesetzlichen Spielraum auszunutzen. Andererseits wird eine Bündelung und die Effi-zienz des Einsatzes der bestehenden Förderungsinstrumente und –mittel auf allen Ebenen geprüft. Die Massnahmen werden in das Umsetzungsprogramm 2012-2015 der "Wachstumsstrategie für den Tourismusstandort Schweiz 2010" des Bundesrates einfliessen. Die Details werden bis Jah-resende 2011 in einer Vereinbarung zwischen der SGH und dem SECO geregelt.
Der bis Ende 2015 nicht beanspruchte Teil der zusätzlich gewährten CHF 100 Mio. fliesst an den Bund zurück. Die bis dahin verwendeten Mittel werden als dauerhafte Erhöhung des Bundesdarle-hens von heute CHF 136 Mio. bei der SGH belassen.
Für weitere Informationen
Philippe Pasche, 044 209 16 52, ppasche@sgh.ch
www.sgh.ch
Zürich, den 30. September 2011
http://www.sgh.ch/fileadmin/documents/Toolbox/Unternehmen/2011-09-30_-_SGH_Mitteilung_-_BR_Botschaft_D.pdf |