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Einführung des neuen Lohnsystems 2012

Gerne möchten wir die wichtigsten Punkte zur Einführung des Lohnsystems 2012 nochmals festhalten.
Saisonbetriebe
Mindestlöhne 2012
In allen klassischen 2-Saisonbetrieben treten die neuen Mindestlöhne spätestens auf    die Sommersaison 2012 in Kraft. Dies gilt für Saisonverträge, befristete wie unbefristete Verträge.

In Jahresbetrieben mit Saisonprivileg treten die neuen Mindestlöhne spätestens auf den 1. Mai 2012 in Kraft. Dies gilt sowohl für unbefristete wie befristete Verträge.
 
13. Monatslohn
Alle Saisonbetriebe müssen den vollen 13. Monatslohn auf den 1. Januar 2012 einführen.
 
Saisonbetriebe können selber entscheiden, wann sie die neuen Mindestlöhne einführen. Diese müssen aber spätestens auf Ende Wintersaison 2011/2012 oder in Ganzjahresbetrieben mit Saisonprivileg spätestens auf den 1. Mai 2012 eingeführt werden. Das Lohnsystem muss im ganzen Betrieb gleich sein d.h. alle Mitarbeitenden in den Saisonbetrieben haben Löhne nach dem alten System oder die neuen Löhne 2012, eine Mischung der beiden Systeme ist nicht möglich.
 
Wir empfehlen den Saisonbetrieben durchzurechnen, welches System mit dem konkreten Mitarbeitermix des Betriebes günstiger ist. 
 
 
Nicht-Saisonbetriebe
Mindestlöhne 2012
Betriebe, die keine Saisonbetriebe sind, müssen die neuen Mindestlöhne auf den 1. Januar 2012 einführen.
   
Betriebe, die nicht vom Saisonprivileg profitieren, können überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für einen Saisonbetrieb erfüllen. Unter der Rubrik Rechtsberatung / Gesamtarbeitsvertrag ist auf der Internetseite von hotelleriesuisse ein Saisonrechner aufgeschaltet, mit dem dies (unverbindlich) geprüft werden kann. Anträge sind an die Kontrollstelle in Basel zu richten, Näheres regelt Anhang I zu Art. 15 Ziffer 1 des L-GAV.

 
13. Monatslohn
Alle Betriebe müssen den vollen 13. Monatslohn auf den 1. Januar 2012 einführen.
 
 
In der Beilage finden Sie das Dokument « das Wichtigste im Überblick ». Die Broschüren « L-GAV 2010 » und  « das neue Lohnsystem ab 2012 » sowie eine Übersichtstabelle über die Löhne 2012 finden Sie auf unserer Internetseite
www.hotelleriesuisse.ch/l-gav .
 
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Telefon 031 370 43 50
Das Wichtigste im Ueberblick_dt_2011.pdf